Wir wissen, wie Sie entgegen aller Verlautbarungen auch im Alter von über 55 Jahren noch zurück in die GKV können


Junge und gesunde Menschen profitieren in der privaten Krankenversicherung von niedrigen Beiträgen. Doch spätestens im Alter wendet sich das Blatt: Je älter der Versicherte, desto höher sein individuelles Risiko und damit die Versicherungsbeiträge. Zwar fangen die privaten Krankenversicherungen diese Entwicklung mit Altersrückstellungen teilweise ab. Die private Krankenversicherung führt jedoch trotz dieser Rückstellungen für viele ältere Menschen zu einer erheblichen finanziellen Belastung. Wer im Alter von einer geringen Rente lebt oder gar auf Sozialleistungen angewiesen ist, kann die Beiträge nicht mehr bezahlen.

Sparmodell


Ideal wäre es, zu Beginn der Berufstätigkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln und dann im Alter in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Genau dieses Sparmodell  jedoch will die Versichertengemeinschaft in der GKV nicht mehr mittragen. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung wird dem Versicherten inzwischen vom Gesetzgeber sehr schwer gemacht.

Für  privat  Versicherte im Alter von über 55 Jahre schließt der Gesetzgeber die Rückkehr aus der PKV in die GKV völlig aus.

Damit soll dieser Altersgruppe verwehrt werden, in jüngeren Jahren mit wenig gesundheitlichem Risiko in der PKV an den Beiträgen zu sparen um im Alter, bei wachsendem Risiko, bei der GKV an den Beiträgen zu sparen.

So bleibt den Betroffenen damit nur die Möglichkeit, in der teuren privaten Krankenversicherung zu verbleiben.

Es sei denn, sie können eine der beiden Hintertürchen nutzen:

Rückkehr über gesetzlich versicherte Lebenspartner

Ein großer Vorteil der gesetzlichen gegenüber der privaten Krankenversicherung ist die Familienversicherung. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner und Kinder sind beim Beitragszahler grundsätzlich mitversichert. Bei der privaten Krankenversicherung muss dagegen jedes Familienmitglied Beiträge leisten. Für Mitglieder der privaten Krankenversicherung ab 55, die wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wollen, stellt die Familienversicherung darüber hinaus einen der letzten möglichen Wege dar.

Hierfür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens muss der Ehe- oder der eingetragene Lebenspartner selbst gesetzlich versichert sein. Zweitens dürfen die Bruttoeinnahmen des wechselnden Partners einen Betrag von 375 Euro im Monat nicht übersteigen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Wechsel in die GKV auch ab 55 problemlos möglich. Der privat versicherte Partner tritt dann einfach in die Familienversicherung ein und ist sogar von den Beiträgen befreit.

Rückkehrkehrmöglichkeit abgeleitet aus der Richtlinie Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971

Durch die Richtlinie der EU unterliegen alle europäischen Krankenversicherungen zentralen europäischen Bestimmungen, die in die jeweiligen Gesetze eingeflossen sind, die die Krankenversicherungen  der Länder regeln. So auch in Deutschland im Sozialgesetzbuch 5 (SGB V). Hier ist auch eine von der EU geforderte Möglichkeit verankert, wie man in Deutschland auch als über 55-jähriger wieder in die die GKV zu kommt. Aber nicht durch einen Paragrafen, der das regelt, sondern gewissermaßen durch Weglassen. Das macht es dem Ungeübten sehr schwer, direkt in dem Gesetz das Schlupfloch zu erkennen.  Dabei hilft die Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht.

Trotz Rechntsberatung scheint das Ziel, (wieder) in die GKV zu kommen, für viele über-55-Jährige unerreichbar. Zu steinig ist der Weg dorthin.

Wir räumen für Sie die Steine aus dem Weg


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